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BGH-Urteil vom 4.12.2009


Gemäß dem Urteil des BGH vom 4.12.2009 (V ZR 44/09, veröffentlicht im Februar 2010) muss die Instandhaltungsrücklage zukünftig anders abgerechnet bzw. dargestellt werden. Unter anderem darf die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage nicht als Soll- bzw. Ist-Ausgabe dargestellt werden.

Um die Vorgaben des BGH-Urteils in wowi c/s umsetzen zu können, müssen zuerst die Wirtschaftspläne entsprechend angepasst werden. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, die Instandhaltungsrücklage entsprechend separat abzurechnen und darzustellen. Die Umsetzungen der abrechnungsrelevanten Programmänderungen werden als Servicepack für das Release 3.04 voraussichtlich spätestens Ende April zur Verfügung gestellt.

Leitfaden
Als Arbeitshilfe haben unsere Berater zu diesem Thema einen Leitfaden erstellt, der die auszuführenden Arbeitsschritte detailliert beschreibt. Den Leitfaden können Sie im Kundenportal unter Downloads runterladen.

Webinar
Am 13. April 2010 haben wir zusätzlich in einem Webinar die Umsetzung der Instandhaltungsrücklage in wowi c/s erläutert.