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Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr


Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betreiben mit Hochdruck die Harmonisierung der Richtlinien im gemeinsamen Wirtschaftsraum. Fachleute messen dabei einem gemeinsamen Zahlungsverkehr eine hohe Bedeutung bei. SEPA steht für Single Euro Payments Area, also für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, und für viele Unternehmen wird dieser einheitliche Zahlungsverkehrsraum erhebliche Vereinfachungen mit sich bringen.

SEPA
Europaweit agierende Anbieter von Telekommunikation, Energieversorger oder Dienstleister wie ebay oder Amazon müssen heute mit Ihren Systemen eine Vielzahl europäischer Zahlungsverkehrs-
konventionen unterstützen und technische Infrastruktur für viele nationale Verfahren vorhalten. Dabei ist nicht in allen EU-Staaten der Zahlungsverkehr standardisiert wie heute in Deutschland.

Seitdem sich in Deutschland die Postscheckämter dem unbaren Zahlungsverkehr der deutschen Kreditwirtschaft anschlossen, haben wir einen einheitlichen Zahlungsverkehr. Dies ist in den wenigsten europäischen Mitgliedsstaaten der Fall. Mit dem gemeinsamen technischen, kaufmännischen und rechtlichen Rahmen werden wir in Europa in einigen Jahren den unbaren Zahlungsverkehr von den nationalen Verfahren auf die neuen Instrumente für Überweisungen, Lastschriften und kartenbasierte Zahlungen umgestellt haben.

Was heißt das für die Wohnungsunternehmen? Überweisungen an Handwerker im europäischen Ausland lassen sich genauso einfach abwickeln wie Inlandszahlungen, und Lastschriften lassen sich einheitlich grenzüberschreitend einziehen. Verbindliche Termine und ein Rechtsrahmen lassen dabei aber noch auf sich warten. Daher sind auch die Termine für wowi c/s und inhouse weiter offen.

Produktplanung für wowi c/s und inhouse
Vorgesehen ist, dass jedes Unternehmen selbst entscheiden kann, wann es seine Verfahren in wowi c/s und inhouse auf die europäischen Standards umstellt. SEPA heißt dabei auch, Abschied zu nehmen von herkömmlichen Kontonummern und Bankleitzahlen, vom Verwendungszweck mit 27 Zeichen und SEPA bringt neue Ordnungsbegriffe und Fristen mit sich.

Das einfache Kennzeichen, dass eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird nicht mehr reichen. Hinter dem Kennzeichen werden zu jedem Mandaten zusätzliche Informationen hinterlegt, die zusammen mit der Lastschrift entsprechend der erforderlichen Fristen an das Institut des Zahlungspflichtigen zu übermitteln sind. Details können jedoch erst festgelegt werden, wenn der Gesetzgeber den erforderlichen Rahmen geschaffen hat.